(30.06.2022) Ein Bauherr kann von seinem Architekten bei unvollständiger Grundlagenermittlung nicht Ersatz entgangener steuerlicher Vergünstigungen beanspruchen. Dies entschied das OLG Frankfurt. Zwar hätte der Architekt in dem Fall über denkmalschutzrechtliche Genehmigungserfordernisse aufklären müssen. Steuerschäden seien aber nicht vom Schutzzweck dieser Verpflichtung erfasst, so das OLG. …
Quelle: IBR News
Link: Architekt haftet nicht für entgangene steuerliche Vergünstigungen