Anwaltsvertrag kann Fernabsatzgeschäft sein

(07.12.2020) Eine Rechts­an­walts­kanz­lei, die einen Gro­ß­teil ihrer Man­da­te über Fern­kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­tel wie Te­le­fon oder In­ter­net ab­schlie­ßt, muss ihre Kli­en­tel über ihr Wi­der­rufs­recht nach dem Fern­ab­satz­recht be­leh­ren. An­sons­ten ris­kiert sie, ohne Ho­no­rar zu ar­bei­ten, wie der Bun­des­ge­richts­hof am 19.11.2020 ent­schie­den hat.

Quelle: IBR News
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