(27.02.2017) Das Anpflanzen von einem Baum auf einem Balkon oder einer Loggia ist in der Regel mietvertragswidrig. Dies hat das AG München entschieden.
Quelle: IBR News
Link: Anpflanzen eines Baumes auf Balkon in der Regel mietvertragswidrig
(27.02.2017) Das Anpflanzen von einem Baum auf einem Balkon oder einer Loggia ist in der Regel mietvertragswidrig. Dies hat das AG München entschieden.
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