(27.01.2017) Die Allgemeinverbindlicherklärungen des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 29.05.2013 und 25.10.2013 sind mangels Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen nach § 5 TVG a.F. unwirksam. Die nach damaligem Rechtsstand erforderliche 50%-Quote sei nicht erreicht gewesen, erläutert das Bundesarbeitsgericht. …
Quelle: IBR News
Link: Allgemeinverbindlicherklärungen des Tarifvertrags über Sozialkassenverfahren unwirksam