Eine Einigungsstelle für Regelungen über den Gesundheitsschutz bei unstreitigen Gefährdungen (hier: Übergriffe von Heimbewohnern) ist auch ohne vorherige Gefährdungsbeurteilung nicht offensichtlich unzuständig.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Zuständigkeit einer Einigungsstelle für Regelungen zum Gesundheitsschutz vor Übergriffen von Heimbewohnern