Generalanwalt Hogan hat seine Schlussanträge zu der Frage vorgelegt, ob das Unionsrecht einer nationalen Vorschrift (wie § 10 Abs. 2 des österreichischen Urlaubsgesetzes) entgegensteht, nach der keine Urlaubsersatzleistung für das laufende letzte Arbeitsjahr geschuldet wird, wenn der Arbeitnehmer vorzeitig ohne wichtigen Grund einseitig das Arbeitsverhältnis beendet.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Zur finanziellen Abgeltung für nicht genommenen Urlaub