Die von einem Behördenleiter angeordnete Beschränkung des Zugangs zu dem Dienstgebäude außerhalb der regulären Dienstzeiten ist auch von dem Personalratsvorsitzenden zu beachten.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Zugangszeiten zu Dienstgebäude gelten auch für Personalratsvorsitzenden