Ein Landwirt ist nicht generell verpflichtet, die Arbeitszeiten seiner Arbeitnehmer aufzuzeichnen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm. Das gilt auch, wenn ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag vorliegt. Allein Betriebe der im Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) genannten Branchen seien zu Aufzeichnungen verpflichtet, teilt das Gericht mit.
Quelle: Arbeitsrecht.de
Link: Zeiterfassung: Nicht jeder Betrieb muss Arbeitszeiten erfassen