Wissenschaftliche Mitarbeiterin mit Rechtsanwaltszulassung rentenversicherungspflichtig

Das LSG NRW hat den Antrag einer Rechtsanwältin auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für eine befristete Beschäftigung als wissenschaftliche Mitarbeiterin einer Universität abgelehnt.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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