Das LSG NRW hat den Antrag einer Rechtsanwältin auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für eine befristete Beschäftigung als wissenschaftliche Mitarbeiterin einer Universität abgelehnt.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Wissenschaftliche Mitarbeiterin mit Rechtsanwaltszulassung rentenversicherungspflichtig