Der Widerrufsvorbehalt einer Dienstwagenüberlassung muss solche konkreten Sachgründe beinhalten, so dass der Arbeitnehmer erkennen kann, unter welchen Voraussetzungen er mit einem Widerruf rechnen muss. Die einfache Angabe aus wirtschaftlichen Gründen ist nicht hinreichend konkret, insbesondere da der Widerrufsvorbehalt eine Hauptleistung (Dienstwagenüberlassung als Teil der Arbeitsvergütung) betrifft.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Widerrufsvorbehalt einer Dienstwagenüberlassung aus wirtschaftlichen Gründen muss im Vertrag konkretisiert werden