Weniger Urlaubstage bei Kurzarbeit

In Fällen, in denen aufgrund von Kurzarbeit einzelne Arbeitstage vollständig ausfallen, ist dies bei der Berechnung des Jahresurlaubs zu berücksichtigen. Aufgrund einzelvertraglich vereinbarter Kurzarbeit ausgefallene Arbeitstage sind weder nach nationalem Recht noch nach Unionsrecht Zeiten mit Arbeitspflicht gleichzustellen.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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Weniger Urlaubstage bei Kurzarbeit

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