Der Anspruch auf Kinderkrankengeld für 2021 wird weiter ausgeweitet zur Unterstützung der Eltern, die ihre Kinder pandemiebedingt zu Hause betreuen müssen. Der Anspruch gilt nicht nur dann, wenn das Kind krank ist, sondern auch, wenn Kitas und Schulen geschlossen sind oder die Betreuung eingeschränkt ist. Das hat das Kabinett beschlossen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Weitere Entlastung für Eltern beim Kinderkrankengeld