Vorschlag zur Änderung des Betriebsrentenrechts – „Neues Sozialpartnermodell Betriebsrente“

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Vorschlag zur Änderung des Betriebsrentengesetzes vorgelegt, der eine Stärkung der betrieblichen Altersversorgung bezweckt, indem insbesondere Haftungsrisiken für den Arbeitgeber gesenkt werden. Auf diese Weise soll die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung ausgedehnt werden. Der Vorschlag räumt den Sozialpartnern die Möglichkeit ein, reine Beitragszusagen zu vereinbaren, deren Durchführung über gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien erfolgt. Diese übernehmen damit anstelle des Arbeitgebers die Haftung für die Zusage. Das BMAS hat am 15.4.2016 ein Gutachten zum “Sozialpartnermodell Betriebsrente” veröffentlicht. Es wurde von dem Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Peter Hanau und Rechtsanwalt Dr. Marco Arteaga erstellt. Ein weiteres – im Auftrag des BMF erstelltes – Gutachten der Universität Würzburg untersucht Optimierungsmöglichkeiten bei den bestehenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Förderregelungen der betrieblichen Altersversorgung.

Quelle: arbr Rechtsberater
Link: Vorschlag zur Änderung des Betriebsrentenrechts – „Neues Sozialpartnermodell Betriebsrente“

Vorschlag zur Änderung des Betriebsrentenrechts – „Neues Sozialpartnermodell Betriebsrente“

Ähnliche Beiträge

Kündigung wegen Austritts aus der katholischen Kirche diskriminierend?

Die Kündigung eines Arbeitnehmers durch eine katholische Organisation wegen seines Austritts aus der katholischen Kirche kann eine Diskriminierung wegen der Religion darstellen. Dies sei der Fall, wenn die Organisation die fragliche Berufstätigkeit nicht von der Zugehörigkeit zur katholischen Kirche abhängig gemacht hat und der Arbeitnehmer nicht offen in einer Weise handelt, die dem Ethos dieser

Manteltarifvertrag: Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte ab Überschreiten der individuellen Wochenarbeitszeit

Eine tarifvertragliche Regelung, nach der sämtliche Beschäftigte einschließlich der Teilzeitbeschäftigten Mehrarbeitszuschläge erst ab Überschreiten der Wochenarbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte erhalten, stellt eine gesetzlich verbotene Diskriminierung der Teilzeitbeschäftigten dar. Rechtsfolge ist die gerichtliche “Anpassung nach oben” mit der Folge, dass auch bei Teilzeitbeschäftigten die Überschreitung ihrer individuellen Wochenarbeitszeit die tarifvertragliche Zuschlagspflicht auslöst. Eine Aussetzung des Verfahrens zur

Prof. Dr. Martina Ahrendt und Oliver Klose neue Vorsitzende Richter am BAG

Der Bundespräsident hat die Richterin am BAG Prof. Dr. Martina Ahrendt und den Richter am BAG Oliver Klose zu Vorsitzenden Richtern am BAG ernannt. Die Ernennungsurkunden wurden durch die Präsidentin des BAG Inken Gallner in Erfurt ausgehändigt. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Prof. Dr. Martina Ahrendt und Oliver Klose neue Vorsitzende Richter am BAG