Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Vorschlag zur Änderung des Betriebsrentengesetzes vorgelegt, der eine Stärkung der betrieblichen Altersversorgung bezweckt, indem insbesondere Haftungsrisiken für den Arbeitgeber gesenkt werden. Auf diese Weise soll die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung ausgedehnt werden. Der Vorschlag räumt den Sozialpartnern die Möglichkeit ein, reine Beitragszusagen zu vereinbaren, deren Durchführung über gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien erfolgt. Diese übernehmen damit anstelle des Arbeitgebers die Haftung für die Zusage. Das BMAS hat am 15.4.2016 ein Gutachten zum “Sozialpartnermodell Betriebsrente” veröffentlicht. Es wurde von dem Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Peter Hanau und Rechtsanwalt Dr. Marco Arteaga erstellt. Ein weiteres – im Auftrag des BMF erstelltes – Gutachten der Universität Würzburg untersucht Optimierungsmöglichkeiten bei den bestehenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Förderregelungen der betrieblichen Altersversorgung.
Quelle: arbr Rechtsberater
Link: Vorschlag zur Änderung des Betriebsrentenrechts – „Neues Sozialpartnermodell Betriebsrente“