Der Rat der Europäischen Union hat am 15.06.2015 den Entwurf einer Datenschutz-Grundverordnung (DS-GV) angenommen, der die seit 1995 geltende Datenschutzrichtlinie 1995/46/EG ersetzen soll. Der Verordnungsentwurf sieht Sonderregelungen für die Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis vor. Die Trilog-Parteien haben sich am 15.12.2015 auf die endgültige Version der Datenschutz-Grundverordnung geeinigt. Dabei wurden die arbeitsrechtlichen Regelungen unverändert beschlossen. Die Verordnung soll 2018 in Kraft treten.
Quelle: arbr Rechtsberater
Link: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung)