Das BVerfG hat die Vorlage des SG Sarmstadt im Wege der konkreten Normenkontrolle als unzulässig zurückgewiesen, da ihre Begründung nicht den Anforderungen des BVerfGG entspricht.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Vorlage an das BVerfG zum Ausschluss von Sozialleistungen für Ausländer ohne Aufenthaltsrecht unzulässig