Das sog. „Mannheimer Modell“ beinhaltet alternative Verwendungsmöglichkeiten für diejenigen finanziellen Mittel, die der Arbeitgeber am Ende eines Arbeitsverhältnisses ansonsten als Abfindung bereitgestellt hätte. Für ältere Arbeitnehmer kann auf diesem Wege auch ein längerer Zeitraum bis zur Inanspruchnahme der Altersrente überbrückt werden. Diese Vorgehensweise stimmt – obwohl dies bei der Schaffung der entsprechenden Normen nicht vorgesehen war – mit der jeweiligen gesetzgeberischen Intention überein.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Von der späten Entlassung zur frühzeitigen Rente – eine wissenschaftliche Analyse des „Mannheimer Modells“ (Husemann, ZFA 2023, 7)