Die Corona-Krise hat vor allem 2020 die Nachfrage nach Hunden kräftig steigen lassen. In Zeiten von Homeoffice- und Kurzarbeit war die Betreuung des Vierbeiners oft kein Problem. Aber jetzt möchten immer mehr Beschäftigte ihren Hund mit an den Arbeitsplatz bringen. Das kann je nach Hund und Rahmenbedingungen das Betriebsklima verbessern. Trotzdem kann nicht jeder einfach so seinen Hund mit ins Büro nehmen. Der Autor stellt dar, was insoweit arbeitsrechtlich zu beachten ist.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Vom Corona- zum Bürohund – Was ist arbeitsrechtlich zu beachten? – Individual- und kollektivrechtliche Fragen zu Haustieren am Arbeitsplatz (Laber, ArbRB 2022, 341)