Der Arbeitgeber, für den eine zulässige tarifliche Altersgrenzenregelung gilt, verstößt gegen das Verbot der Altersdiskriminierung nach § 7 Abs. 1 AGG, § 1 AGG, wenn er die Bewerbung eines Altersrentners um eine ausgeschriebene Stelle unter Hinweis auf dessen Rentnerstatus bereits im Bewerbungsverfahren zurückweist. Die mit der Altersgrenze verbundene unmittelbare Benachteiligung des Bewerbers wegen des Alters ist nicht durch § 10 S. 3 Nr. 5 AGG gerechtfertigt.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Verstoß gegen das Altersdiskriminierungsverbot bei Ausschluss eines Bewerbers aufgrund einer tariflichen Altersgrenzenregelung