Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine Verordnung zur Änderung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld auf den Weg gebracht und reagiert damit auf gestiegene Rücklagen zur Finanzierung des Insolvenzgeldes.
Quelle: arbr Rechtsberater
Link: Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2017 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2017 – InsoGeldFestV 2017)