Am 1. August 2013 trat die neue Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore-Tätigkeiten in Kraft, um den besonderen Erfordernissen der Tätigkeiten von Arbeitnehmern im deutschen Küstengewässer und der ausschließlichen Wirtschaftszone der Bundesrepublik Rechnung zu tragen. Mit der Verordnung werden besondere arbeitszeitrechtliche Regelungen für Offshore-Tätigkeiten erlassen.
Quelle: Der Arbeits-Rechtsberater arbrb.de
Link: Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore-Tätigkeiten (Offshore-Arbeitszeitverordnung – Offshore-ArbZV)