Mit Urteil vom 13.12.2024 hat das ArbG Köln in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Klage einer Gewerkschaft auf Unterlassung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern in einem von ihr bestreikten Betrieb als unzulässig abgewiesen. Die Anträge seien teils zu unbestimmt gewesen, teils fehlte das Rechtsschutzbedürfnis, entschied das ArbG. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Unterlassung des Leiharbeitnehmer-Einsatzes im