Die auflösende Bedingung in dem Arbeitsvertrag eines Handballtrainers, wonach der Vertrag ausschließlich für “den Bereich der 1. Handball-Bundesliga” gelten und der Arbeitsvertrag bei Abstieg oder Lizenzverlust/-rückgabe enden soll, ist unwirksam. Die Klausel ist wegen mangelnder Bestimmtheit unwirksam und der Bedingungseintritt ist intransparent und im Zweifelsfall nicht eindeutig bestimmbar. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Befristung des Vertrags