Urteil: Gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses nach § 6c Abs. 1 SGB II – Voraussetzungen – Referenzzeitraum – Wahrnehmung von Aufgaben auf dem Gebiet der Grundsicherung für Arbeitsuchende – Unterbrechungen der Tätigkeit – Vereinbarkeit von § 6c Abs. 1 SGB II mit dem Grundgesetz – Vereinbarkeit von § 6c Abs. 1 SGB II mit Unionsrecht

Urteil 8 AZR 1073/12 vom 31.01.2019

Quelle: Pressemeldungen des Bundesarbeitsgerichts
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Urteil: Gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses nach § 6c Abs. 1 SGB II – Voraussetzungen – Referenzzeitraum – Wahrnehmung von Aufgaben auf dem Gebiet der Grundsicherung für Arbeitsuchende – Unterbrechungen der Tätigkeit – Vereinbarkeit von § 6c Abs. 1 SGB II mit dem Grundgesetz – Vereinbarkeit von § 6c Abs. 1 SGB II mit Unionsrecht

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