Urteil: Eingruppierung eines (Teilzeit-)Praxisanleiters – Funktionsmerkmal – Bestimmung von Arbeitsvorgängen – organisatorische Trennung zugewiesener Tätigkeiten

Urteil 4 AZR 161/20 vom 09.09.2020

Quelle: Pressemeldungen des Bundesarbeitsgerichts
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