Urlaubszeiten sind bei der Berechnung von Mehrarbeitszuschlägen zu berücksichtigen

Der EuGH hat sich vorliegend mit der Frage befasst, ob bei der Berechnung der zu einem Mehrarbeitszuschlag berechtigenden Arbeitszeit in einem Monat auch der in diesem Monat genommene Urlaub zu berücksichtigen ist.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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