Die Covid-19-Pandemie führt nicht nur zu zahlreichen Einschränkungen im sozialen Miteinander. Auch viele Unternehmen sind gezwungen, auf Arbeitsausfälle zu reagieren. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit haben bis zum 20.4.2020 bereits rund 718.000 Betriebe Kurzarbeit angezeigt. Von der Kurzarbeit betroffen können auch Betriebsratsmitglieder sein. RAin FAinArbR Dr. Andrea Bonanni und RAin Franziska Fehlberg befassen sich im aktuellen Heft des ArbRB mit der Einführung von Kurzarbeit gegenüber Betriebsratsmitgliedern, ihren Vergütungsansprüchen, einem etwaigen Anspruch auf Freizeitausgleich und ihrem Anspruch auf Kurzarbeitergeld (ArbRB 2020, 151).
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Update Coronakrise: Betriebsräte in (Corona-)Kurzarbeit