Kann ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Wege des Schadensersatzes Erfüllung der Kosten verlangen, die ihm durch die Benutzung seines privaten PKW entstanden sind, können die Tatsachengerichte bei der Schadensschätzung nach § 287 Abs.1 ZPO die Regelungen des Justizvergütungs- und entschädigungsgesetzes (JVEG) über den Fahrtkostenersatz heranziehen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Unwirksame Versetzung: Schadensersatz für private PKW-Nutzung beträgt 0,30 € pro gefahrenen Kilometer