Es ist nur punktuell geregelt, was der Betriebsrat wissen darf oder muss und wann Mitglieder des Betriebsrats Informationen weitergeben dürfen. Seit Inkrafttreten der DSGVO sind überdies weitere Fragen offen. Der Beitrag untersucht vor diesem Hintergrund, unter welchen Voraussetzungen der Betriebsrat einen Anspruch darauf hat, auf demselben Informationsstand zu sein wie der Arbeitgeber, und wann er diesbezüglich zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Unterrichtungspflichten gegenüber dem Betriebsrat – Was der Betriebsrat wissen darf oder muss und wem er was mitteilen darf (Groeger, ArbRB 2021, 286)