Ungerechtfertigte Leibesvisitation durch Polizei aufgrund beruflicher Tätigkeit ist als Arbeitsunfall einzuordnen

Ist ein Arbeitnehmer allein aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit polizeilichen Maßnahmen wie einer Leibesvisitation ausgesetzt und erleidet er dadurch einen Gesundheitsschaden, ist der Vorfall als Arbeitsunfall zu klassifizieren und daher vom gesetzlichen Unfallversicherungsschutz umfasst.

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