Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar sind die UEFA-Nachwuchsspielerregelungen teilweise unvereinbar mit dem Unionsrecht. Systeme, in denen Spieler als Nachwuchsspieler gelten, die nicht nur vom betreffenden Verein, sondern auch von anderen Vereinen in derselben nationalen Liga ausgebildet wurden, seien nicht vereinbar mit den Freizügigkeitsregeln.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: UEFA-Nachwuchsspielerregelungen laut Generalanwalt unvereinbar mit EU-Freizügigkeitsregeln