Gibt ein Arbeitgeber an, dass alle Führungskräfte bei ihm unentgeltlich Mehrarbeit leisten, dann ergibt sich daraus schon seine Kenntnis von der Überstundenleistung mit der Folge, dass er diese Mehrarbeit duldet. Der arbeitsvertragliche geregelte Anspruch auf Bezahlung von Mehrarbeit wird nicht gegenstandslos, weil alle Führungskräfte unentgeltlich Mehrarbeit leisten.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Überstunden: Arbeitgeber ist "Herr im eigenen Unternehmen" – Kenntnis von Überstunden ist daher mit Duldung gleichzusetzen