Eine Erzieherin, die Ohrgeräusche darauf zurückführt, dass ihr ein Kind laut ins Ohr geschrien habe, hat keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Tinnitus wegen Kinderschrei stellt bei Erziehern keinen Arbeitsunfall dar