Ein Taxiunternehmen kann von einem bei ihm als Arbeitnehmer beschäftigten Taxifahrer nicht verlangen, während des Wartens auf Fahrgäste alle drei Minuten eine Signaltaste zu drücken, um seine Arbeitsbereitschaft zu dokumentieren. Insofern hat der Taxifahrer Anspruch auf Mindestlohn auch während Standzeiten ohne Betätigen der Signaltaste.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Taxifahrer muss nicht alle drei Minuten durch Betätigen von Signaltaste Arbeitsbereitschaft anzeigen