Verletzt ein Kollege einen anderen während eines Streits über betriebliche Pflichten oder eines Streits, der in Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht, so kann das schädigende Ereignis als Arbeitsunfall anzuerkennen sein.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Tätlicher Streit unter Kollegen: Verletzungen können als Arbeitsunfall anzuerkennen sein