Der Antrag der Arbeitgeberin, der Neue Halberg-Guss GmbH, gegen die IG Metall wegen des Streiks um einen Tarifsozialplan wurde im Berufungsverfahren zurückgewiesen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Streik um Tarifsozialplan bei der Neue Halberg-Guss GmbH nicht im Eilverfahren verboten