Der Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag hat am 11.04.2011 eine öffentliche Anhörung zu Gesetzentwürfen der Opposition durchgeführt, die eine Streichung des § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB vorsehen. Der Bundestag hat beide Gesetzentwürfe am 27.10.2011 abgelehnt.
Quelle: Der Arbeits-Rechtsberater arbrb.de
Link: Streichung des § 622 Abs. 2 S. 2 BGB abgelehnt