Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen erklärt werden. Die Einhaltung dieser Frist bereitet in der Praxis häufig Probleme, insbesondere bei umfangreichen Ermittlungen. Der Beitrag untersucht, ob und inwieweit zur Fristwahrung die Erklärung einer Kündigung ohne tragfähigen Grund ausreichend ist.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Stolperfalle Kündigungserklärungsfrist – Die Erklärung einer Kündigung ohne tragfähigen Kündigungsgrund als fristwahrendes Mittel (Gaul/Pitzer, ArbRB 2022, 184)