Führt ein stellvertretender Direktor Vorstellungsgespräche mit Bewerberinnen in einem privaten Rahmen, um dabei eine erheblich unangemessene Gesprächssituation in mehrfachen Fällen herzustellen, besteht ein Grund für eine fristgemäße Kündigung. Ebenfalls erhobene Vorwürfe sexueller Belästigungen sind nicht für das Vorliegen des Kündigungsgrunds zu beweisen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen: Kündigungsschutzklage des stellvertretenden Direktors erfolglos