Die Rechtsprechung des BFH zur (möglichen) Gleichstellung eines nicht beherrschenden Gesellschafters mit einem beherrschenden Gesellschafter kann nicht auf die Beurteilung der Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern übertragen werden.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Sozialversicherungspflicht des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH