SokaSiG verfassungsgemäß

Das am 25.5.2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz – SokaSiG) vom 16.5.2017 ist verfassungsgemäß. Das SokaSiG ist kein nach Art. 19 Abs. 1 GG verbotenes Einzelfallgesetz; es stellt lediglich sicher, dass alle verbliebenen Fälle gleichbehandelt werden.

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