Das am 25.5.2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz – SokaSiG) vom 16.5.2017 ist verfassungsgemäß. Das SokaSiG ist kein nach Art. 19 Abs. 1 GG verbotenes Einzelfallgesetz; es stellt lediglich sicher, dass alle verbliebenen Fälle gleichbehandelt werden.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: SokaSiG verfassungsgemäß