Unterbreitet ein Arbeitgeber ein Impfangebot, zu dessen Annahme der Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, besteht für etwaige gesundheitliche Folgen aus der Impfung kein Anspruch gegen die Berufsgenossenschaft auf Entschädigungsleistungen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Sind die Folgen einer Grippeschutzimpfung als Arbeitsunfallfolgen zu entschädigen?