Ab dem 1.1.2020 sind alle sog. professionellen Einreicher, also Rechtsanwälte, Notare, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts, verpflichtet, vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen bei den Arbeitsgerichten sowie bei dem LAG Schleswig-Holstein ausschließlich elektronisch einzureichen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Schleswig-Holstein: Verpflichtende elektronische Einreichung in Arbeitsgerichtssachen kommt zum Jahreswechsel