Kennt der Beamte den vorläufigen Charakter einer Stufenfestsetzung, hat er überzahlte Dienstbezüge gegebenenfalls zurückzuzahlen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Rückzahlung zu viel gezahlter Dienstbezüge
Kennt der Beamte den vorläufigen Charakter einer Stufenfestsetzung, hat er überzahlte Dienstbezüge gegebenenfalls zurückzuzahlen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Rückzahlung zu viel gezahlter Dienstbezüge