Im Regelfall ist eine Einigungsstelle – so auch beim Thema Schulungsmaßnahmen – mit je zwei Beisitzern zu besetzen. Die Anzahl der Beisitzer richtet sich darüber hinaus grundsätzlich nach der Schwierigkeit und dem Umfang der Streitigkeit sowie nach der Zumutbarkeit der mit einer höheren Zahl an Beisitzern entstehenden Kosten. Der Bedeutung der Angelegenheit kann zusätzlich insoweit Relevanz zu kommen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Regelbesetzung der Einigungsstelle über mitbestimmungspflichtige Schulungsmaßnahme reicht aus