Der Regelsatz der Unterstützungsleistungen für Alleinstehende wird von 416 € auf 424 € pro Monat angehoben. Die Grundsicherung für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren erhöht sich um 6 €.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Regelbedarfssätze werden in der Grundsicherung und Sozialhilfe ab 2019 angehoben