Der Rat der Arbeits- und Sozialminister der EU hat sich am 23.10.2017 auf einen Reformkompromiss zur Entsenderichtlinie verständigt. Kernpunkt der Neuregelung ist das Prinzip des gleichen Lohns für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Zudem soll für alle Beteiligten Rechtsklarheit darüber geschaffen werden, welche Lohnzuschläge mit der Entlohnung verrechnet werden dürfen. Das EU-Parlament muss den Neuregelungen noch zustimmen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Reform der Europäischen Entsenderichtlinie: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit