Auch für Rechtsstreitigkeiten, die sich zur Berechnung, Zahlung, Finanzierung und Refinanzierung des saarländischen, landesrechtlich auf Grundlage des § 150a SGB XI mittels Richtlinie geregelten Corona-Pflegebonus ergeben, ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Rechtsweg zu den Sozialgerichten bei Rechtsstreitigkeiten um den Corona-Pflegebonus