Pressemitteilung: Mitteilung zum Verfahren – 9 AZR 273/18 – (Wirksamkeit einer im Arbeitsvertrag vereinbarten Verfallklausel)

Pressemitteilung 26/19 vom 18.06.2019

Quelle: Pressemeldungen des Bundesarbeitsgerichts
Link: Pressemitteilung: Mitteilung zum Verfahren – 9 AZR 273/18 – (Wirksamkeit einer im Arbeitsvertrag vereinbarten Verfallklausel)

Pressemitteilung: Mitteilung zum Verfahren – 9 AZR 273/18 – (Wirksamkeit einer im Arbeitsvertrag vereinbarten Verfallklausel)

Ähnliche Beiträge

Streit um Auslegung eines Tarifvertrages – Gutschrift zum Arbeitszeitkonto statt erfolgter Geldzahlung

Die Stunden – gemeint können nur die die vollen Tage überschießenden Reststunden sein (2 h und 18 Minuten) – können einem Zeitkonto gutgeschrieben oder entsprechend ausgezahlt werden. Beides kann bei dieser Wortwahl ausschließlich und nur der Arbeitgeber. Dem Arbeitnehmer wir in diesem Fall kein Wahlrecht einräumt. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Streit um Auslegung eines Tarifvertrages

Kein allgemeiner Unterlassungsanspruch des Betriebsrates bei Betriebsänderungen

Es ist in der Rechtsprechung und der Literatur streitig, ob sich aus den § 111 ff. BetrVG bzw. aus §§ 935, 938 ZPO ein Anspruch des Betriebsrates auf Unterlassung von Betriebsänderungen bis zum Abschluss der vom Arbeitgeber geschuldeten Information und Beratung ergibt. Nach Auffassung der erkennenden Kammer besteht kein allgemeiner Unterlassungsanspruch des Betriebsrates bei Betriebsänderungen.

Renovierung im Haus des Schwiegersohns kein Arbeitsunfall

Die Grundsätze der „Wie-Beschäftigung“ beziehen diejenigen in den Versichertenkreis der gesetzlichen Unfallversicherung ein, die in fremdnütziger Weise „wie ein Beschäftigter tätig werden“. Dies trifft nicht auf jemanden zu, der bei der Ausübung von Renovierungsarbeiten im Hause des Schwiegersohns – in welchem auch die eigene Tochter und das Enkelkind leben – einen Unfall erleidet. In diesem