Pressemitteilung 23/20 vom 28.07.2020
Quelle: Pressemeldungen des Bundesarbeitsgerichts
Link: Pressemitteilung: Mitteilung zu dem Verfahren – 7 ABR 9/19 – (Õffentliche Äußerung des Betriebsrats zu betrieblichen Angelegenheiten über einen von ihm unterhaltenen Twitter-Account)