Pressemitteilung 44/17 vom 17.10.2017
Quelle: Pressemeldungen des Bundesarbeitsgerichts
Link: Pressemitteilung: Mitteilung zu dem Verfahren – 6 AZR 439/16 – (Anrechnung der in der höheren Entgeltgruppe im Rahmen befristeter Arbeitsverhältnisse zurückgelegten Stufenlaufzeit nach Rückgruppierung im Anwendungsbereich des TVöD-VKA)