Postnachfolgeunternehmen zur Zahlung für Dienstzeiten vor 1995 verpflichtet

Die Deutsche Post AG, die Deutsche Bank AG und die Deutsche Telekom AG sind zur Finanzierung von Rückstellungen der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost verpflichtet, die auf Dienstzeiten vor 1995, also auf Zeiten vor ihrer Entstehung entfallen.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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